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Naturschutz in Trier

Aufgaben und Ziele

Eine Biene fliegt auf eine Holunderblüte.
Eine Biene fliegt auf eine Holunderblüte.
Der Mensch wirkt mit seinen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Interessen in vielfältiger Weise auf die Umwelt ein. Die Vielfalt der belebten Natur: Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen, sowie die Vielfalt an Lebensräumen und Ökosystemen drohen dabei unwiederbringlich verloren zu gehen.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist deshalb im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung für Rheinland-Pfalz verankert. Die Erhaltung und Gestaltung einer menschenwürdigen Umwelt macht es erforderlich mit den Umweltschutzgütern Wasser, Boden, Luft, Tiere und Pflanzen bewusst, sorgsam und auf Nachhaltigkeit bedacht umzugehen. Vorgaben und Anforderungen dazu beinhalten die Umweltschutzgesetze, deren Durchführung Aufgabe der Umweltbehörden ist.

Die untere Naturschutzbehörde ist Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege. Ihre Aufgabe ist es vor allem, die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG) umzusetzen. Im Bereich Artenschutz sind darüber hinaus EG-rechtliche und internationale Bestimmungen anzuwenden. Gegenüber dem Bürger wie auch verwaltungsintern hat die Naturschutzbehörde eine Art Lotsenfunktion in allen fachlichen und rechtlichen Fragen des Naturschutzes.

Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es, die Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, dass

  1. die biologische Vielfalt,
  2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
 
Zuständiges Amt
 
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