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Personalausweis Änderung

Leistungsbeschreibung

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber).

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber).

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

Gebühren / Kosten

Keine.

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen