Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
Keine.
Besonderheiten
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen