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Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument ( Betriebserlaubnisbescheinigung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.

Spezielle Hinweise für Trier

  • EWG- bzw. CoC-Dokument
  • Gutachten nach § 21 StVZO

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr
  • ggfs. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich

Bezahlung

  • nur am Kassenautomaten möglich
  • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

  • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass der Meldebehörde des Wohnorts des Fahrzeughalters, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung
  • Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls der Dokumente

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
    • diese nicht älter als 3 Monate
    • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
  • zusätzlicher Hinweis bei Beantragung durch einen Dritten: Vollmacht sowie Personalausweis beider
    • bei mehreren Fahrzeugen genügt eine Vollmacht
  • Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
    • wenn das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen war oder ist
  • Halter ist verstorben:
    • Sterbeurkunde
    • Testament oder Erbschein des ursprünglichen Halters
    • die Verlusterklärung / eidesstattliche Erkläung kann nur der Erbe abgeben
    • bei mehreren Erben ist es ausreichend wenn ein Erbe die Verlusterklärung / eidesstattliche Erkläung vor Ort abgibt und die anderen Erben eine Einverständniserklärung zur Abgabe der Verlusterklärung erteilen inkl. Ausweiskopie aller Erben

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen