Einfaches Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
zusätzlicher Hinweis zur zuständigen Meldebehörde
- die Meldebehörde am Haupt- oder Nebenwohnsitz des Beantragenden
- Online-Terminvereinbarung
zusätzlicher Hinweis zur Beantragung für Kinder
- für Kinder unter 14 Jahren wird kein Führungszeugnis ausgestellt
Anträge / Formulare
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.
Das einfache Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Gebühren / Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
- Gebühr: 13,00 EUR
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart
- bei persönlicher Vorsprache: bar / EC
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Personalausweis
- Reisepass
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Beantragung durch einen gesetzlichen Vertreter (nur bei Minderjährigen) Ausweisdokumente des Vertreters
- Anschrift der Behörde bei Belegart O
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- 10 - 14 Tage
- 2 - 3 Wochen für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- zzgl. Versendezeit von bis zu 2 Wochen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen siehe unter www.bundesjustizamt.de
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen