Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.
Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Gebühren / Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
- Gebühr:
Benötigte Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASDAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de