Reisepass Änderung
Leistungsbeschreibung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen für eine:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:
- Änderung des Wohnortes
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen für eine:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:
- Änderung des Wohnortes
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen