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Reisepass Änderung

Leistungsbeschreibung

Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen für eine:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten

Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:

  • Änderung des Wohnortes

Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen für eine:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten

Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:

  • Änderung des Wohnortes

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen