Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen
- diese wird bei Diebstahlsverdacht an die Polizei weitergeleitet
- Nachfrage beim Fundbüro erforderlich
- wird der Reisepass später wieder gefunden, ist das das Bürgeramt zu informieren
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für Trier
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen