Reisepass Ausgabe
Leistungsbeschreibung
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen