Hundeangriff Meldung
Leistungsbeschreibung
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.
Verfahrensablauf
- Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
- Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
- Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
- Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Sofort
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)Wasserweg 7 - 9
54290 Trier
Montag 07:30 - 00:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr
Freitag 07:30 - 00:30 Uhr
Samstag 16:00 - 00:30 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-3333
Fax: +49 651 718-4100
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