Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund abzumelden wenn dieser nicht mehr gehalten wird.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Trier
Abmeldung
- erfolgt online, schriftlich oder telefonisch
- ein Formular steht zum download uner www.trier.de bereit
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Anträge / Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Spezielle Hinweise für Trier
- Hundesteuermarke ist zurückzugeben
- Euthanasie-Bescheinigung des Tierarztes
- Name des neuen Besitzers bei Verkauf oder Verschenken
- Kopie Bescheinigung bei Abgabe ins Tierheim Zewen
Rechtliche Grundlage
Kommunale Satzung
Bearbeitungszeit
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale AbgabenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen