Rente/ Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Formulare bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei
- den Rentenversicherungsträgern,
- ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter)
- dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Diese stellen auch die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung Ihres Antrages können Sie sich darüber hinaus auch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeindebehörde wenden.
Anträge können auch bei allen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Gebühren / Kosten
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsformulare sind kostenfrei.
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenunterlagen
- Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- Bankverbindung (IBAN)
- Krankenversichertenkarte
- Familienstammbuch bzw. Personenstandsurkunden
- Ärztliche Unterlagen bei Erwerbsminderung
- Bescheid Schwerbehinderung, Arztberichte, Krankenhausberichte, Atteste u. s. w.
Sonstiges
- Je nach Antragsart werden ggfs. weitere Unterlagen erforderlich
Besonderheiten
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- 6. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Beratung in Rentenangelegenheiten
Wo liegt die aktuelle Rentenaltersgrenze?
- die aktuelle Rentenaltersgrenze liegt zwischen 65 und 67 Jahren
- ab dem Geburtsjahr 1964 wird das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 stufenweise angehoben
Zuständig
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz - Auskunfts- und Beratungsstelle TrierHerzogenbuscher Str. 54
54292 Trier
Montag - Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Fax: +49 651 14550-50
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Zentrale Aufgaben - Rentenversicherung
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de