Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Spezielle Hinweise für Trier
- sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, ist die Beantragung auch durch eine bevollmächtigte Person mit schriflticher Vollmacht möglich
- das Bürgeramt ändert das Formular in diesem Fall ab „laut Melderegister noch am Leben“
- außerdem ist die Ausstellung durch die Hausärzte möglich
Gebühren / Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart
- bar
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Vorsprache durch Dritte ist der Personalausweis des Antragstellers im Original und des Bevollmächtigten vorzulegen
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen