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Steuern bezahlen

Leistungsbeschreibung

Betrifft

  • Grundbesitzabgaben
    • Grundsteuer
    • Straßenreinigungsgebühr
    • Landwirtschaftskammerbeiträge
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Zweitwohnungssteuer
  • Jagdsteuer
  • Beherbergungssteuer
  • Weinbauabgaben

Zahlungen

  • per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat möglich
    • SEPA-Lastschriftmandat nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
    • Zusendung per Fax nicht möglich
  • dabei unbedingt das Buchungszeichen angeben

Änderung der Bankverbindung

  • ist formlos schriftlich möglich
  • ist per Mail nicht möglich, da eine Original-Unterschrift erforderlich ist

Besonderheiten

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Finanzen - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 3

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen