Sprungmarken

Buswartehäuschen

Leistungsbeschreibung

Zuständigkeit

  • liegt bei den Stadtwerken Trier SWT:
  • für Müllbehälter an Bushaltestellen in Stadtteilen
  • bei Beschädigungen/Wartung
  • Informationen siehe unter www.swt.de
  • StadtRaum Trier - Unterhaltung - Reinigung:
  • für Müllbehälter an Bushaltestellen im Stadtgebiet

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Streupflicht an den Buswartehäuschen im Winter zuständig?

  • grundsätzlich ist immer der Liegenschaftsbesitzer hinter der Bushaltestelle zuständig
  • ist die Liegenschaft städtisch, ist StadtRaum Trier zuständig

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Stadtreinigung und Winterdienst

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtwerke Trier

Ostallee 7-13
54290 Trier

Telefon: +49 651 717-0
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de