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23.09.2025

Aufhebung des Bebauungsplans BO 11 „Westlich der Charlottenstraße“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan BO 11
Bebauungsplan BO 11

Die Stadtverwaltung Trier gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass der Rat der Stadt Trier in seiner Sitzung am 17.09.2025 den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans BO 11 „Westlich der Charlottenstraße“ sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst hat.

Der Bebauungsplan BO 11 leidet an einem Ausfertigungsmangel und hat formell keine Rechtskraft erlangt. Da die Planungsziele des BO 11 inzwischen teilweise durch einen anderen Bebauungsplan neu definiert wurden und für den restlichen Geltungsbereich die Steuerungsmöglichkeit des § 34 BauGB als ausreichend eingeschätzt wird, besteht keine rechtliche und auch keine städtebauliche Erforderlichkeit mehr für eine Nachausfertigung des Bebauungsplans. Um Rechtsklarheit zu schaffen und einen vorhandenen Rechtsschein zu beseitigen, soll der Bebauungsplan BO 11 aufgehoben werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Aufhebungssatzung einschließlich der Begründung in der Zeit vom 24.09.2025 bis einschließlich 31.10.2025 im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse https://www.trier.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden kann.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden diese Planunterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18 (Eingang vom Augustinerhof), Verwaltungsgebäude V, Erdgeschoss, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an stadt-verkehrsplanung@trier.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich dem Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Verwaltungsgebäude V, Kaiserstraße 18, 54290 Trier zugesandt werden. Sofern die Abgabe einer Anregung oder Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie, uns unter der Telefonnummer 0651- 718 1619 zu kontaktieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.trier.de/bekanntmachungen.

Trier, 18.09.2025
Der Oberbürgermeister
i.V. Dr. Thilo Becker, Beigeordneter