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Welche Bäume sind geschützt?

Von der Baumschutzsatzung betroffen sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen einen Meter über dem Erdboden. Diese dürfen grundsätzlich nicht mehr gefällt oder geschnitten werden. Für langsam wachsende Bäume wie Eiben, Stechpalmen, Mehlbeeren, Buchsbäume und Weißdorne gilt diese Regel ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 Zentimeter aufweist.

Die Unterschutzstellung ist in § 3 der Baumschutzsatzung geregelt.