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Straßennamen und Hausnummern

Durch den Straßennamen und die Hausnummer wird eine eindeutige Identifizierung eines Anwesens gewährleistet. Diese Adressierung dient der Orientierung und der Auffindbarkeit eines Grundstückes.

Die Neu- und Umbenennung von Straßen und die Vergabe, Änderung und Löschung der amtlichen Hausnummer sind eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Zuständig ist das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Bei der Straßenbenennung handelt es sich um ein förmliches Verfahren, an dem verschiedene städtische Gremien beteiligt sind. Die Entscheidung über den Straßennamen trifft der zuständige Ortsbeirat.

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer vergeben. Jeder Grundstückseigentümer hat sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.

Beim Klick auf ein Symbol in der Karte erhalten Sie weitere Informationen zu den betreffenden Straßennamen.


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