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Verkehrsbehördliche Ausnahmegenehmigung

Leistungsbeschreibung

Erlaubnis

  • für die Errichtung eines Baugerüstes, Bauzaunes, Aufstellung eines Containers
  • bei Aufbrucharbeiten oder Straßenbauarbeiten (z. B. Stadtwerke)
  • für das Aufstellen eines Haltverbotes (z. B. Umzug)

Beantragung

  • erfolgt schriftlich mittels Antrag
    • per Fax, Post oder Mail

Genehmigung / Ablehnung

  • erfolgt in schriftlicher Form

Anträge / Formulare

Gebühren / Kosten

Gebührenrahmen liegt zwischen 20,00 Euro und 767,00 Euro

  • wird individuell festgesetzt
  • ist abhängig von der Maßnahme
  • Gebührenbescheid wird erstellt 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • weitere Unterlagen je nach Einzelfall

Rechtliche Grundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (STVO)

Bearbeitungszeit

  • je nach Umfang der Maßnahme
    • im Einzelfall bis zu 4 Wochen
    • in der Regel ca. 2 Wochen 

Je nach Umfang der Maßnahme ist der Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
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