Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Spezielle Hinweise für Trier
Persönliche Gratulationen
-
erfolgen im Namen des Oberbürgermeisters durch die Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher
bei Geburtstag:
bei Vollendung des 80., 85., 90., 95. sowie 100. Lebensjahres
danach zu jedem Geburtstag
bei Hochzeit:
zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Presse und Kommunikation - ÖffentlichkeitsarbeitAm Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen