Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Leistungsbeschreibung
- Verteilung von Werbematerial Erlaubnis
- Für die Verteilung von Werbung wird eine Erlaubnis benötigt.
- Antrag sollte schriftlich gestellt werden
- Zuständig: Ordnungsamt
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Verteilung erfolgt unmittelbar vor dem Gewerbe- oder Ladenlokal
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Spezielle Hinweise für Trier
- empfehlenswert ca. 3 Wochen vorher, maximal 5 Wochen vorher
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 50,00 € pro Tag für Gewerbetreibende
Zahlungsart
- Rechnung
Benötigte Unterlagen
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
Rechtliche Grundlage
Kommunale Satzungen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen